Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren — das droht
Stand: · Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog, ohne Gewähr
Kurz & knapp
Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) | 90 € | 1 | — |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Verstoß (länger als 1 Sekunde rot) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß: rot länger als 1 Sekunde
Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist die zentrale Fahrverbots-Schwelle an der Ampel: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zugleich ist er überdurchschnittlich oft angreifbar — die dokumentierte Rotlichtzeit, die Position der Haltelinie und die Funktion des Ampelblitzers sind typische Prüfpunkte. In der Probezeit zählt jeder Rotlichtverstoß als A-Verstoß. Ob sich die Prüfung lohnt, hängt vom Einzelfall ab — die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.
Dieser Abschnitt wird derzeit redaktionell erweitert.
Häufige Fragen
- Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
- Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als 1 Sekunde rot war. Die Regelfolge: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Woher weiß die Behörde, wie lange die Ampel rot war?
- Ampelblitzer messen die Rotlichtzeit beim Überfahren der Haltelinie und dokumentieren sie auf dem Messfoto. Ohne Blitzer stützt sich der Vorwurf auf Zeugen — etwa Polizeibeamte —, deren Schätzung der Rotphase angreifbar sein kann.
- Was gilt beim einfachen Rotlichtverstoß?
- War die Ampel weniger als 1 Sekunde rot, kostet das 90 Euro und 1 Punkt — ein Fahrverbot droht im Regelfall nicht, außer es kam zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung.
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