In der Probezeit geblitzt: Folgen ab 21 km/h zu viel

Stand: · Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog, ohne Gewähr

Kurz & knapp

In der Probezeit geblitzt? Ab 21 km/h zu viel gilt die Überschreitung als A-Verstoß: Es wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre — zusätzlich zu Bußgeld und Punkt aus dem normalen Bußgeldkatalog.

Die Folgen im Überblick

Folgen von Geschwindigkeitsverstößen in der Probezeit
VerstoßEinstufungProbezeit-Folge
bis 20 km/h zu vielkein A-/B-Verstoßkeine
ab 21 km/h zu viel (1. Mal)A-VerstoßAufbauseminar + Probezeit auf 4 Jahre
2. A-VerstoßA-VerstoßVerwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
3. A-VerstoßA-VerstoßEntzug der Fahrerlaubnis

Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot kommen unabhängig davon hinzu — je nach Ort: innerorts bzw. außerorts.

Warum die 21-km/h-Schwelle so entscheidend ist

Die Grenze zwischen „nur Bußgeld" und „Aufbauseminar plus 4 Jahre Probezeit" liegt exakt bei 21 km/h Überschreitung — nach Toleranzabzug. Wer mit 23 oder 24 km/h zu viel gemessen wurde, kann nach Abzug unter der Schwelle liegen. Genau hier lohnt sich die Prüfung des Bescheids besonders, denn ein erfolgreicher Einspruch wendet nicht nur das Bußgeld ab, sondern auch Seminar und Probezeitverlängerung.

Dieser Abschnitt wird derzeit redaktionell erweitert.

Häufige Fragen

Was passiert bei 21 km/h zu viel in der Probezeit?
Ab 21 km/h Überschreitung liegt ein A-Verstoß vor: Zusätzlich zu Bußgeld und Punkt wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre.
Ist auch weniger als 21 km/h zu viel in der Probezeit ein Problem?
Überschreitungen bis 20 km/h gelten nicht als A-Verstoß und haben keine Probezeit-Folgen. Es bleibt beim normalen Verwarnungs- oder Bußgeld ohne Punkt.
Was kostet ein Aufbauseminar und wie lange dauert es?
Ein Aufbauseminar (ASF) umfasst in der Regel 4 Sitzungen plus Fahrprobe über etwa 2 bis 4 Wochen und kostet je nach Anbieter meist 250 bis 500 Euro. Wer nicht teilnimmt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der amtliche Bußgeldkatalog (BKatV) und die Entscheidung der zuständigen Behörde bzw. des Gerichts.