Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Bußgeld & Strafen
Stand: · Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog, ohne Gewähr
Kurz & knapp
0,5 bis 1,09 Promille: die Ordnungswidrigkeit
Wer ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Sanktionen sind gestaffelt:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1. Verstoß | 500 € | 2 | 1 Monat |
| 2. Verstoß | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| 3. Verstoß | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze (250 €, 1 Punkt).
Ab 1,1 Promille: die Straftat
Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit — unabhängig vom Fahrverhalten liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. Die Folgen gehen weit über ein Bußgeld hinaus: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte und Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, ab 1,6 Promille regelmäßig plus MPU. Schon zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bei Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall) eine Straftat vorliegen. Was Entziehung der Fahrerlaubnis konkret bedeutet, erklärt Führerschein weg — was tun? In diesem Bereich ersetzt keine Ersteinschätzung die Verteidigung durch eine Anwältin oder einen Anwalt — hier zahlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders aus.
Dieser Abschnitt wird derzeit redaktionell erweitert.
Häufige Fragen
- Ab wie viel Promille macht man sich strafbar?
- Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit: Fahren ist dann eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten und Entziehung der Fahrerlaubnis. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bei Ausfallerscheinungen ebenfalls eine Straftat vorliegen.
- Was droht zwischen 0,5 und 1,09 Promille?
- Ohne Ausfallerscheinungen ist das eine Ordnungswidrigkeit: beim ersten Mal 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; bei Wiederholung 1000 bzw. 1500 Euro und 3 Monate Fahrverbot.
- Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
- In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Ein Verstoß kostet 250 Euro, 1 Punkt und zählt als Verstoß mit Probezeit-Folgen.
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